Organisatorisches

Ich bin ein Wahltherapeut. Akute Physiotherapie darf nur mit einer ärztlichen Überweisung erfolgen. Die erforderliche Überweisung wird von Ihrem Arzt ausgestellt. Bei unserem Ersttermin wird ein physiotherapeutischer Befund erstellt, demnach werden Behandlungsschwerpunkte und Ziele definiert.

Nachdem Sie die verordnete Therapieserie bei mir beendet haben, wird Ihnen diese in Rechnung gestellt und müssen die Kosten vorab von Ihnen bezahlt werden. Die Honorarnote können Sie danach mit der ärztlichen Verordnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Entsprechend der jeweiligen Tarifbestimmungen erhalten Sie einen Teilbetrag rückerstattet.

 
 
Nicht vergessen
 
 
 
 
 
Verordnung
 
 
 
 
 
Hausbesuche
 
 
 
 
 
Terminvereinbarung
 
 
 
 
 
Kosten
 
 
 
 
 
Kostenrückerstattung
 
 
 
 
Unsere Werte