Organisatorisches
Ich bin ein Wahltherapeut. Akute Physiotherapie darf nur mit einer ärztlichen Überweisung erfolgen. Die erforderliche Überweisung wird von Ihrem Arzt ausgestellt. Bei unserem Ersttermin wird ein physiotherapeutischer Befund erstellt, demnach werden Behandlungsschwerpunkte und Ziele definiert.
Nachdem Sie die verordnete Therapieserie bei mir beendet haben, wird Ihnen diese in Rechnung gestellt und müssen die Kosten vorab von Ihnen bezahlt werden. Die Honorarnote können Sie danach mit der ärztlichen Verordnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Entsprechend der jeweiligen Tarifbestimmungen erhalten Sie einen Teilbetrag rückerstattet.